Lizenzvereinbarung
für die Software "Synergy.Net Client" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg
Hinweis:
BISS bietet Ihnen die kostenlose Überlassung der unter dem Link "Synergy.Net Client Download"
zur Verfügung gestellten Software im Wege des Download an. Wenn Sie das Angebot von BISS nutzen
wollen, lesen Sie zuvor sorgfältig diese Lizenzbedingungen durch. Wenn Sie mit diesen Lizenzbedingungen
nicht einverstanden sind, stimmen wir hiermit ausdrücklich einer Rechtseinräumung an der
Software nicht zu. Nehmen Sie den Downloadvorgang der Software vor, erklären Sie, dass Sie
mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden sind. Alleine diese Bedingungen sind maßgeblich
für die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und BISS. Andere Vertragsbedingungen werden
nicht akzeptiert.
1. Softwareüberlassung
BISS überlässt die Software "Synergy.Net Client" dem Nutzer kostenlos im Wege des Download
nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen. Datenträger werden nicht überlassen. Weitere Leistungen
von BISS aus diesem Vertrag sind nicht geschuldet.
2. Rechte an der Software
Im Verhältnis zwischen BISS und dem Nutzer stehen sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und
Leistungsschutzrechte an der von BISS überlassenen Software sowie an sonstigen Leistungen
ausschließlich BISS zu.
3. Einräumung von Nutzungsrechten
BISS räumt dem Nutzer an der überlassenen Software die zeitlich unbeschränkten, nicht
ausschließlichen Befugnisse ein, die er benötigt, um die Software im vereinbarten Umfang in
seinem Unternehmen für die Teilnahme an der Maklerplattform "Synergy.Net" und nach Maßgabe der
folgenden Regelungen zu nutzen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BISS sind die
Übertragung der Nutzungsrechte, die Vermietung, die Verleihung und die Verbreitung der
Software sowie der Rechte hieran sowie deren Rechenzentrumsbetrieb durch oder für Dritte
nicht erlaubt.
a. Zum Zwecke der Teilnahme des Nutzers an "Synergy.Net" darf der Nutzer die Programme auf die Arbeitsspeicher und die Festplatten der Arbeitsplätze und Server laden und nutzen sowie die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Nur zu diesem Zweck darf der Nutzer die Programme vervielfältigen.
b. Die Dekompilierung der Programme zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen ist nur im Rahmen der Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zulässig und wenn BISS trotz schriftlicher Anfrage des Nutzers die hierzu notwendigen Informationen und Unterlagen nicht binnen angemessener Frist und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung stellt.
c. Alle anderen Verwertungsarten der Software, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen sind untersagt, es sei denn, die Handlungen sind für die Erhaltung der bestimmungsgemäßen Nutzung und der Fehlerbeseitigung erforderlich und werden von BISS nach schriftlicher Aufforderung des Nutzers nicht angeboten.
d. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern, Marken, Logos sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale oder Schutzroutinen oder ähnliches aus der Software zu entfernen.
BISS ist berechtigt, die Nutzungsbefugnisse zu widerrufen, wenn der Nutzer die Nutzungsbedingungen trotz Fristsetzung mit Widerrufsandrohung nicht einhält.
4. Sach- und Rechtsmängel
Software ist trotz sorgfältiger Entwicklung niemals frei von Sachmängeln. BISS haftet im Falle
des Vorliegens von Sach- oder Rechtsmängeln nur dann, wenn BISS einen solchen Mangel arglistig
verschwiegen hat. In diesem Fall haftet BISS dem Nutzer auf den daraus entstandenen Schaden
nach Maßgabe von Ziff. 5. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung oder Lieferung einer fehlerfreien
Version besteht jedoch nicht.
5. Haftung
BISS haftet für die Verletzung von Vertragspflichten nur soweit BISS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet BISS nur für den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
6. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis
ist Oldenburg, wenn der Nutzer Kaufmann oder gleichgestellt ist. BISS ist auch berechtigt, die
Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Nutzers allgemein zuständig ist. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der UN-Kaufgesetze.